Rechtliche Bestimmungen und Gebühren
Rechtliche Bestimmungen zum Prüfungsverfahren und den Anforderungen:
Meisterprüfungsverfahrensverordnung
Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung
Prüfungsgebühren:
Die Prüfungsgebühren sind im Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Rhein-Main festgesetzt und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt. Sie betragen für eine zeitlich und organisatorisch zusammenhängend abgelegte Meisterprüfung 620,--€
Bei der Ablegung von einzelnen Prüfungsteilen bzw. Wiederholungsprüfungen werden folgende Gebühren erhoben:
Teil I: 320,--€
Teil II: 320,--€
Teil III: 320,--€
Teil IV 220,--€
Wird die Meisterprüfung abschnittsweise absolviert, so fallen je Prüfungsabschnitt folgende Gebühren an:
Teil I und II 560,--€
Teil III und IV 460,--€
Höchstbetrag für Wiederholungsprüfungen: 620,--€
Werden für die praktische Prüfung (Teil I) von der Handwerkskammer Rhein-Main Materialien, Räume, Einrichtungen und Werkzeuge zur Verfügung gestellt, so sind die anfallenden Kosten vom Prüfungsteilnehmer zu erstatten.



