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Rechtliche Bestimmungen und Gebühren

Rechtliche Bestimmungen zum Prüfungsverfahren und den Anforderungen:

Meisterprüfungsverfahrensverordnung

Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung


Prüfungsgebühren:

Die Prüfungsgebühren sind im Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Rhein-Main festgesetzt und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt. Sie betragen für  eine zeitlich  und organisatorisch zusammenhängend abgelegte Meisterprüfung 620,--€

 

Bei der Ablegung von einzelnen Prüfungsteilen bzw. Wiederholungsprüfungen werden folgende Gebühren erhoben:

Teil I: 320,--€
Teil II: 320,--€
Teil III: 320,--€
Teil IV 220,--€
  
Wird die Meisterprüfung abschnittsweise absolviert, so fallen je Prüfungsabschnitt folgende Gebühren an:
    
Teil I und II 560,--€
Teil III und IV 460,--€

Höchstbetrag für Wiederholungsprüfungen: 620,--€

Werden für die praktische Prüfung (Teil I) von der Handwerkskammer Rhein-Main Materialien, Räume, Einrichtungen und Werkzeuge zur Verfügung gestellt, so sind die anfallenden Kosten vom Prüfungsteilnehmer zu erstatten.

 


 

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