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Sachverständige des Handwerks - öffentlich bestellt und vereidigt

Die Sachverständigen wirken nicht nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern als "Helfer des Gerichts". Vielmehr können sie auch als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern.

Die öffentliche Bestellung gewährleistet, daß der Sachverständige ein Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen mußte. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.

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Institut für Sachverständigenwesen


Flyer Sachverständige
Merkblatt "Wie wird man Sachverständige/-r"
Merkblatt Neuregelung der Sachverständigen-Bestellung
 

© 2010 Handwerkskammer Rhein-Main