Rechtssichere Werbung für Anzeigen, Webseite und Co.
„UWG, HwO, DL-InfoV, PAngV“ - diese Abkürzungen für Gesetze finden sich gerne in Abmahnungen, die Selbständigen und Betrieben drohen, wenn Anzeigen, die Webseite oder Social Media Profile aus dem rechtlich zulässigen Rahmen springen. Das passiert meist ganz ohne Absicht, sondern einfach
nur weil die zahlreichen Fallstricke des Werberechts mit den Besonderheiten für das Handwerk nicht bekannt sind.
Anhand praktischer Fallbeispiele vermitteln wir ein Grundverständnis mit folgenden Schwerpunkten:
Referentin:
Veranstaltung in der Reihe Kammer konkret.
nur weil die zahlreichen Fallstricke des Werberechts mit den Besonderheiten für das Handwerk nicht bekannt sind.
Anhand praktischer Fallbeispiele vermitteln wir ein Grundverständnis mit folgenden Schwerpunkten:
- Irreführung über genaue Tätigkeit und Berufsbezeichnung zum Beispiel hinsichtlich regulierter und unregulierter Berufe oder
- Werbung mit dem Meistertitel
- Werbebeschränkungen
- Vergleichende Werbung
- Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen, Traditionswerbung,
- Werbung mit Preisen und Ortsansässigkeit
- Pflichtangaben in Anzeigen und der Webseite
Referentin:
- Melanie Simone Fischer, LL.M., Fachanwältin für gewerbliche Rechtsschutz, Heinrich Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Veranstaltung in der Reihe Kammer konkret.
Terminauswahl: | 03.08.2016 - 03.08.2016 |
Ort: | im Haus des Handwerks, Markwaldstraße 11, 63073 Offenbach. |
Gebühren: | 50,00 Euro pro Person (inklusive Catering) |
Info: | 18 bis 20 Uhr. Anmeldung per E-Mail an nczupalla@kh-of.de. |