Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 66 Mitgliedern besteht. In den Gremien der Handwerkskammer übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Verantwortung für ihren Wirtschaftsbereich. 44 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 22 die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 15 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Er bereitet die Verhandlungen der Vollversammlung vor und vollzieht ihre Beschlüsse. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.