Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A):
Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B):
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden vom
sowie verschiedenen Kreishandwerkerschaften und Innungen Vorbereitungslehrgänge angeboten. Weiterführende Informationen über deren Meisterschulen im Kammerbezirk gibt die Abteilung Meisterprüfungswesen unter Tel. 069 97172-0
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schließt nicht die Anmeldung zum Lehrgang ein. Prüfungsbewerber, die keinen Vorbereitungslehrgang besuchen, müssen bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main schriftlich ihre Prüfungsbereitschaft erklären.
Der Besuch von Meisterprüfungsvorbereitungs-Lehrgängen wird im Interesse des Prüfungserfolgs dringend empfohlen.
Die Meisterprüfung gliedert sich in 4 selbständige Prüfungsteile:
Teil I Fachpraxis
Teil II Fachtheorie
Teil III Wirtschafts- und Rechtskunde
Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik
Die Prüfung kann abschnittsweise, in beliebiger Reihenfolge, in einigen Handwerken auch zusammenhängend absolviert werden. Für die Ablegung einzelner Teile in einem anderen Handwerkskammerbezirk ist ein Antrag auf Überweisung zu stellen.