Ihr Handeln geschieht auf der Basis eines demokratischen Verfahrens der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zum Wohl der Betriebe und der gesamten Gesellschaft.
Die Interessenvertretung umfaßt dabei so unterschiedliche Bereiche wie beispielsweise die allgemeine Handwerkspolitik, die Wirtschaftsförderung sowie die Aus- und Weiterbildung.
Die Mitglieder unserer Vollversammlung arbeiten im Sinne eines fairen Interessenausgleichs und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unserer handwerklichen Selbstverwaltung.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Er besteht aus 15 Mitgliedern, gewählt aus den Mitgliedern der Vollversammlung.