Die Umweltzone umfaßt die Fläche innerhalb des "Autobahnrings". Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.
Die Umweltzone umfaßt die Fläche innerhalb des "Autobahnrings". Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.
Es ist das Ziel, nur schadstoffarmen Fahrzeugen die Fahrt innerhalb der Umweltzone zu erlauben. Bundeseinheitlich werden vier Schadstoffgruppen für Fahrzeuge unterschieden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette und dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Gestaffelt nach Schadstoffausstoß erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 eine rote, gelbe oder grüne Plakette.
Die Beschränkung der Kraftfahrzeuge erfolgt in einem Stufenplan:
Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen, zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben und Kfz-Zulassungsbehörden erhältlich.
Ausnahmen von der Zufahrtsbeschränkung in die Umweltzone sind bundesweit geregelt in der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV). oder können individuell beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.
Straßenverkehrsamt
7. Stock
Mainzer Landstraße 323-329
60326 Frankfurt am Main
Telefon: 69 212 40582 (Hotline)
Telefax: 69 212 71394